• eRechnung

    Datenerfassung
    eRechnung
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    sicherlich haben Sie auch bereits von der sogenannten „eRechnungspflicht“ gehört. Seit dem 01.01.2025 ist sie in Kraft. Da unsere Übergangsfrist in diesem Jahr endet, stellen wir in Kürze unseren Rechnungsversand für Sie um. Statt einer Papier-Rechnung erhalten Sie zukünftig ihre Rechnung als eRechnung. 

     

    Bitte teilen Sie uns mit, an welche E-Mail-Adresse wir unsere Rechnungen zukünftig schicken können. 

     

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Zeit.

    Herzliche Grüße
    aus unserer Kanzlei

    Ihr Team von Laufenberg Michels und Partner mbB

  • E-Mailadresse für eRechnungen

    Bitte geben Sie hier Informationen zu Ihrem Unternehmen an.
  • Weiterer Schriftverkehr auch Digital

  • Sie haben auch die Möglichkeit, dass wir Ihnen unsere übrigen Schriftverkehr digital übermitteln (DSGVO-konform).

  • Möchten Sie Ihren Schriftverkehr aus unserem Hause ebenfalls digital erhalten?*
  • Sind weitere Empfänger für den Schriftverkehr vorgesehen?*
  • Weitere Empfänger?*
  • Schriftverkehr zu Gehaltsabrechnungen

    (falls vorhanden)
  • Sind weitere Empfänger für den Schriftverkehr zu Gehaltsabrechnungen vorgesehen?*
  • Weitere Empfänger?*
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